Bundestagswahl 2025 und Ampelschaltung

Jetzt ging es ja doch recht schnell. Am 23. Februar soll die nächste Bundestagswahl stattfinden. So wie es derzeit aussieht, läuft es auf eine große Koalition unter einem Bundeskanzler Merz hinaus. Stabilität und richtige Weichenstellung für den Wirtschafts- und Steuerstaat verspricht das in meinen Augen nicht. Bei mir löst diese Entwicklung eher Widerstand als Resignation aus. Daher werde ich den einen oder anderen Post hier absetzen, mit dem ich Themen aufwerfen werde, denen wir uns auch ganz konkret vor Ort als Kommunalpolitiker stellen müssen. Es wird dabei um Klima, Finanzausstattung, Kultur, Bildung und Aspekte des täglichen Lebens in unserer Samtgemeinde gehen. Fangen wir mit einer Kleinigkeit an. Der Ausbau der B75 wird ja hoffentlich im nächsten Jahr mit dem Kreisel in Tostedt abgeschlossen. Bei der Ausbaustufe, die den Bereich des Westbahnhofs und bis zur Esso-Tankstelle betraf, wurde auch der Ampelbereich zur Uhlmannstraße hinüber erneuert. Bis dahin funktionierte diese Fußgängerampel als Bedarfsampel, d.h., man drückte auf den Schaltbereich und wenige Sekunden später bekam man Grün.

Das Thema Ampelschaltung war vorher schon öfter im Rat aufgekommen und dabei besonders auf die Kreuzung Himmelsweg/Schützenplatz ausgerichtet, wo man jeweils ganze 2 Minuten als Fußgänger warten musste, wenn man die Grünphase gerade verpasst hatte, bis es wieder Grün wurde. Damals hieß es, das kann derzeit nicht geändert werden, es soll aber, wenn die B75 und der Kreisel fertig ist, neu, verkehrsflußorientiert geschaltet werden.

Nun ist die B75 bei der Bade-Kreuzung noch nicht fertig, dennoch gelang es die Schaltung an der Kreuzung für den Umleitungsverkehr neu zu schalten, so dass man keine 2 Minuten mehr warten muss. Ja, geht also doch! Allerdings wurde wohl im Zuge dieser Umstellungsarbeiten auch die Fußgängerampel in der Nähe des Westbahnhofs neu geschaltet. Dort steht man nun, bis im Rahmen der Verkehrsleitung auch die Fußgänger mal wieder dran sind, also keine Bedarfsschaltung mehr. Es darf gewartet werden. Wenn man bedenkt, wie der aus Tostedt kommende Verkehr Platz hat zu warten, und letztlich gilt das auch für den aus Wistedt kommenden, stellt sich die Frage, warum gibt es diese Verschlechterung für die Fußgänger? Muss das sein? Mit welchem Sonderfall will man das obligatorische Warten begründen? Vielleicht mit dem zunehmenden Zugverkehr auf dieser Strecke? War doch vorher auch kein Problem. Ich bin gespannt.